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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen von visionstorm.net gelten für alle Auftragsproduktionen. Sie sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. Die vorliegenden AGB können jederzeit von visionstorm.net angepasst bzw. geändert werden. Ist dies der Fall, werden die betroffenen Auftraggeber schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.

Eine rechtliche Bindung von visionstorm.net tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebotes/Auftrages (Bestätigung per E-Mail mit digitaler Signatur ist zulässig) oder die Unterfertigung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung des Auftragschreibens bzw. der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen akzeptiert.

2. Herstellung & Urheberrecht

Die Herstellung des Filmwerkes erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im Produktionsvertrag schriftlich niedergelegten Bedingungen.

Die von visionstorm.net oder in seinem Auftrag erarbeiteten Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum von visionstorm.net, sofern diese im Werk keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von visionstorm.net.

Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Filmwerk herzustellen ist. Angebote von visionstorm.net sind freibleibend und unverbindlich, außer es wird ein verbindliches Angebot unterbreitet.

3. Kosten

Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich der im Angebot schriftlich vereinbarten Bereitstellungsvariante des Werkes, beinhaltet. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 8 Stunden.

Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.

Über die Herstellung eines Konzepts oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept oder Drehbuch nicht verfilmen lässt bzw. vom Auftrag zurücktritt.

Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies dem Produzenten spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür zu vergüten.

4. Fremdleistungen & Drittdienstleister

visionstorm.net ist nach freiem Ermessen berechtigt, die im jeweiligen Angebot festgelegten Leistungen selbst auszuführen oder zur deren Erbringung sachkundige Drittanbieter zu beauftragen.

Fremdleistungen können von visionstorm.net zu jedem Zeitpunkt zur Projekterfüllung in Anspruch genommen werden und müssen nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, solange dem Auftraggeber keine Mehrkosten dadurch entstehen.

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt — soweit im Voraus nicht anders schriftlich vereinbart — im Namen von visionstorm.net.

5. Herstellung, Änderung & Abnahme

Vor- bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. des akzeptierten Angebotes.

Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt visionstorm.net und den von visionstorm.net beauftragten Drittanbietern.

Verlangt der Auftraggeber Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt.

Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er diese dem Produzenten schriftlich mitzuteilen. Der Produzent ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Haftung

Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen und leistet Gewähr für einwandfreie Ton- und Bildqualität.

Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Der Produzent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

Der Auftraggeber trägt das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten und Materialien, dazu zählen auch Logos und Bilder, die eingeblendet werden.

7. Rücktritt vom Vertrag

  • Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
  • Bei einem Auftragsrücktritt zwischen 21 und 4 Tagen vor Drehbeginn ist der Produzent berechtigt, 60% der kalkulierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
  • Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: Die Hälfte der im Angebot vereinbarten Zahlung ist vor Beginn der Dreharbeiten zu leisten, die zweite Hälfte bei Abnahme der Produktion. Die Zahlung muss jeweils am Konto von visionstorm.net eingetroffen sein.

9. Urheberrechte & Verwertungsrechte

Der Produzent / visionstorm.net verfügt gemäß § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte. Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang eingeräumt werden.

Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Produzent / visionstorm.net das fertige Werk auf seinen Webseiten und Social-Media-Plattformen zur Eigenwerbung veröffentlichen und weiterverbreiten darf. Der Produzent ist berechtigt, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen.

10. Sonstige Bestimmungen

Änderungen des Produktionsvertrages oder dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Gerichtsstand & Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Produzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.

Visionstorm / Mag. Maximilian Brinnich
Schiefergasse 3, 3812 Gr. Siegharts